Beglaubigung von Dokumenten

a)   Beglaubigung eines juristischen Dokuments
Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss persönlich in die Botschaft kommen.
  • Die Unterschrift des Antragstellers muss von 2 Zeugen in Deutschland gegengezeichnet werden.
  • Der Antragsteller muss eine Kopie des Passes oder Personalausweises der beiden Zeugen vorlegen.
  • Originaldokument nebst 2 Kopien
  • Die Beglaubigungsgebühr von 10 Euro je Dokument muss auf das Konto 2667897, BLZ 10040000, bei der Commerzbank eingezahlt werden. Der Originalbeleg muss dem Dokument beigelegt werden.

b)   Beglaubigung eines Handelsdokumentes

  • Jedes von deutschen Firmen eingereichte Handelsdokument muss erst von einem Notar und danach vom Präsident des Landgerichts oder der Industrie- und Handelskammer beglaubigt werden.
  • Die Beglaubigungsgebühr von 10 Euro je Dokument muss auf das Konto 2667897, BLZ 10040000, bei der Commerzbank eingezahlt werden. Der Originalbeleg muss dem Dokument beigelegt werden.
  • Ein mit 3,50 Euro frankierter Briefumschlag