Die Botschaft von Pakistan, Berlin, nimmt Dokumente zum Verzicht auf die pakistanische Staatsbürgerschaft entgegen, die sie dann an das Innenministerium weiterleitet. Das Innenministerium braucht mindestens 3 Monate für die Bearbeitung eines Falles. Ein Kind unter 21 Jahren kann nur aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden, wenn auch der Vater einen solchen Antrag stellt, das Kind im Ausland lebt und die deutschen Behörden auch für das Kind eine Einbürgerungszusicherung abgegeben haben.
Die folgenden Unterlagen müssen für den Verzicht auf die pakistanische Staatsbürgerschaft eingereicht werden:
- Formular „X“ mit ordnungsgemäßer notarieller Beglaubigung nebst 5 Kopien
- „Computer proforma for Renunciation“ mit ordnungsgemäßer notarieller Beglaubigung nebst 5 Kopien; die Formulare können von unserer Internetseite www.pakemb.de heruntergeladen werden.
- 6 aktuelle, identische Farbfotos im Passfotoformat (5x3,75 cm) mit hellblauem Hintergrund
- Originalschreiben mit Einbürgerungszusicherung von einer deutschen Behörde nebst englischer Übersetzung mit notarieller Beglaubigung
- Namen von 2 Kontaktpersonen in Pakistan nebst Adressen / Telefonnummern
- Alle früheren ungültigen pakistanischen Pässe
- Personalausweis/NICOP/CNIC im Original
- Sollte der frühere pakistanische Pass oder CNIC/NICOP nicht verfügbar sein, muss eine eidesstattliche Erklärung vorgelegt werden, die auch notariell beglaubigt sein sollte.
- Die erforderliche Gebühr muss auf das Konto 2667897, BLZ 10040000, bei der Commerzbank eingezahlt werden. Der Originalbeleg sollte dem Antrag beigelegt werden.
- Die Gebühr für eine Person ab 21 Jahren beträgt 15 Euro.
- Die Gebühr für ein Kind unter 21 Jahren beträgt 5 Euro.
- Ein adressierter und mit 3,50 Euro frankierter Umschlag